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Victoria E-Trekking 5.8

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Standort: Winsen Luhe , Deutschland
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eBay-Artikelnr.:403497098860

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Maximale Reichweite
Bis 130 km
Spannung
36 V
Besonderheiten
Datendisplay, Fahrradklingel, Frontlicht, Geeignet für Senioren, Gepäckträger - Hinterrad, Höhenverstellbare Sattelstütze, Kettenschutz, Lithium-Ionen-Akku, Rücklicht, Schloss, Schutzbleche, Tretunterstützung
Reifentyp
Drahtreifen
Reifengröße
28 Zoll
Marke
Victoria
Gewicht
25,0 kg
Modell
E-Trekking 5.8
Modelljahr
2022
Material
Aluminium
Fahrradart
E-City Bike
Motorleistung
250 W
Rahmengröße
45cm, 51cm
Abteilung
Unisex Erwachsene
Federung
Vorne
Lenkerart
Riser Bar
Herstellergarantie
2 Jahre
Bremsmethode
Felgenbremse - Hydraulisch
Ladezeit
5 Stunden
Schaltungstyp
Drehgriff
Anzahl der Gänge
7 Gänge
Schaltmechanismus
Nabenschaltung
Herstellungsland und -region
Deutschland
Höchstgeschwindigkeit
25 km/h
Motortyp
Mittelmotor
Farbe
Blau
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

C. Schröder Zweiradhandel GmbH&Co. KG
Hamburgerstr 14
21423 Winsen Luhe
Germany
USt-IdNr.:
  • DE 292985195
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine
Verkaufsbedingungen
 
(AGB)
 
für den nicht-kaufmännischen Verkehr
(Verkäufer ist Unternehmer – Käufer ist Verbraucher)
 
Fahrrad Outlet
C.Schröder GmbH & Co.KG
Hamburger Strasse 14
21423 Winsen Luhe
Handelskammer Lüneburg
HRA Nummer 201979
Ust.Nr 50-201-09653
 
 
 
Stand: 1. Januar 2021
 
Vorwort
 
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) Musterverträge zur Verfügung.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei der zuständigen IHK oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. Die Rechtsanwaltskammern oder der Deutsche Anwaltverein sind Ihnen auf Wunsch gern bei der Anwaltssuche behilflich.
 
 
 
 
 
Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages:
 
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen und diversen Formen ebenso mit ein. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.
 
Allgemeine Verkaufsbedingungen
 
 
I. Angebot und Vertragsabschluss
 
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
 
Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis im Anhang 1!
 
 
II. Überlassene Unterlagen
 
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt I annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
 
 
III. Preise und Zahlung
 
⦁ In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
 
⦁ Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
 
⦁ Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis bis zum - konkretes Datum - zahlbar (Alternativen: „... ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „... ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen“). Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anhang 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
 
 
IV. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
 
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
 
 
 
V. Lieferzeit
 
⦁ Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
 
⦁ Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
 
⦁ Der Besteller kann X Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
 
⦁ Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
 
⦁ Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
 
 
VI. Eigentumsvorbehalt
 
⦁ Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
 
⦁ Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraf 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
 
⦁ Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
 
⦁ Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
 
 
VII. Gewährleistung und Mängelrüge
 
⦁ Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,
 
⦁ Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
 
⦁ Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
 
⦁ Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
 
⦁ Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
 
⦁ Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
⦁ Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind, ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
 
 
VIII. Sonstiges
 
⦁ Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
 
⦁ Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
 
Anhang 1:
 
Anmerkungen
 
 
Transparenzgebot
 
Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.
 
 
Gewährleistungsfristen
 
Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:
 
Bewegliche Sachen außer Baumaterialien:
Neu Käufer ist Verbraucher Zwei Jahre
Käufer ist Unternehmer Ein Jahr
Gebraucht Käufer ist Verbraucher Ein Jahr
Käufer ist Unternehmer Keine
 
Baumaterialien (sofern eingebaut):
Neu Fünf Jahre
Gebraucht Käufer ist Verbraucher Ein Jahr
Käufer ist Unternehmer Keine
 
 
Unbebaute Grundstücke:
Bauwerke
Neubau Fünf Jahre
Altbau Keine
 
 
Mängelanzeigepflicht
 
Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
 
 
Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung
 
Der Verkäufer hat gemäß Paragraf 439 Absatz 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.
Beschränkung auf Nacherfüllung
 
Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.
 
 
Mängelhaftung – Verkäufer muss Aus- und Einbaukosten übernehmen
 
Das neue Gesetz zur Nacherfüllung gem. Paragraf 439 Abs. 3 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). bestimmt, dass der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet ist, dem Käufer die notwendigen Aufwendungen für den Aus- und Einbau oder die Anbringung der mangelfreien Sache zu ersetzen, wenn der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hat. Gemäß Paragraf 445a BGB kann der Verkäufer darüber hinaus seinen Lieferanten in Regress zu nehmen. Der Verkäufer haftet aber nur dann, wenn der Käufer gutgläubig war. Die Rechte des Käufers sind mithin ausgeschlossen, wenn der Käufer im Zeitpunkt des Einbaus den Mangel kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
 
 
Haftungsbeschränkungen
 
Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.
 
 
Höhe der Verzugszinsen
 
Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.
 
Unter https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820 können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.